Falls es bei Veranstaltungen Altersbeschränkungen zu berücksichtigen gilt, wären diese immer unter den jeweiligen Veranstaltungen gekennzeichnet.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person besuchen. Andere Personen, sofern diese mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen von den Eltern und Erziehungsberechtigten mit der Beaufsichtigung beauftragt werden. Ein Formular zur Bevollmächtigung erhalten Sie hier.